Anlass
Bei einer Trennung verkaufen, wenn das Haus der größte Posten ist
Kurz gesagt
- Beim Zugewinnausgleich zählt der Wert zum Stichtag. Über wenige Monate können das bei einer Immobilie dieser Größe erhebliche Summen sein.
- Beauftragen beide Seiten gemeinsam, gibt es nur eine Einwertung statt zweier Gutachten, die sich widersprechen.
- Ein Makler, der nur von einer Seite beauftragt ist, wird von der anderen als deren Gegner behandelt — das kostet Zeit und am Ende Preis.
- Wir sprechen mit beiden Seiten getrennt, wenn das gewünscht ist, und legen beiden dieselben Zahlen vor.
In einer Trennung ist die Immobilie meistens der größte einzelne Vermögenswert und gleichzeitig der Gegenstand, über den am längsten gestritten wird. Diese Seite beschreibt, welche Wege es gibt, warum der Zeitpunkt der Bewertung über erhebliche Summen entscheidet und wie sich ein Verkauf führen lässt, wenn beide Seiten einander nicht mehr vertrauen.
Beide wollen verkaufen und haben trotzdem entgegengesetzte Interessen
Das ist der Unterschied zu jedem anderen Verkaufsanlass. Wenn eine Familie umzieht, wollen alle denselben Preis, nämlich den höchsten. Bei einer Trennung kann es sein, dass einer von beiden am hohen Preis gar nicht interessiert ist, weil der Wert der Immobilie in eine Ausgleichsrechnung einfließt, die ihn am Ende etwas kostet.
Das führt zu Verhalten, das von außen unvernünftig aussieht und aus der jeweiligen Perspektive nicht ist: Termine, die nicht zustande kommen. Unterlagen, die nicht auftauchen. Mängel, die plötzlich betont werden. Ein Makler, der das nicht einordnen kann, hält es für Unlust und verliert Monate.
Deshalb gehört die Rollenfrage an den Anfang. Wir arbeiten in solchen Fällen für beide Seiten gemeinsam oder für keine. Ein Makler, der nur von einem Ehegatten beauftragt ist, wird von der anderen Seite zu Recht als Gegner behandelt, und dann ist der Verkauf schwieriger als die Trennung.
Der Stichtag entscheidet über das Geld
Für den Zugewinnausgleich zählt nicht der Wert heute, sondern der Wert an einem bestimmten Tag: dem Tag, an dem der Scheidungsantrag dem anderen zugestellt wird. Was danach passiert, ob der Markt steigt oder fällt, ändert die Ausgleichsrechnung nicht mehr.
Praktisch heißt das: Es gibt zwei verschiedene Zahlen, die beide richtig sind. Der Verkehrswert zum Stichtag, der in die Auseinandersetzung gehört, und der Preis, der heute am Markt erzielbar ist. Wer beides verwechselt, streitet über die falsche Zahl.
Diese Unterscheidung ist auch der Grund, warum eine Einwertung in dieser Lage nicht genügt, wenn sie nur einen Wert nennt. Für das Gericht oder den Ausgleich zwischen den Anwälten braucht es in der Regel ein Gutachten mit Bezug auf den Stichtag. Für die Frage, ob und wie verkauft wird, braucht es den heutigen Markt. Wir liefern die zweite Zahl und sagen Ihnen, wann Sie die erste brauchen.
Die vier Wege, in der Reihenfolge ihrer Kosten
Vom günstigsten zum teuersten, gemessen an dem, was am Ende bei beiden ankommt:
- Einer übernimmt und zahlt den anderen aus. Der ruhigste Weg, wenn er finanzierbar ist. Die Bank muss den Übernehmenden allein tragen können, und der austretende Teil muss aus der Haftung für das Darlehen entlassen werden. Das ist kein Automatismus, sondern eine Entscheidung der Bank.
- Gemeinsamer Verkauf am Markt. Beide bleiben Verkäufer, der Erlös wird nach Klärung der Darlehen geteilt. Bringt in dieser Preisklasse fast immer das beste Ergebnis, verlangt aber eine gemeinsame Beauftragung und eine abgestimmte Linie gegenüber Interessenten.
- Vermieten und später verkaufen. Kommt vor, wenn der Markt gerade schlecht ist oder Kinder im Haus noch Zeit brauchen. Verschiebt die Entscheidung, bindet aber beide weiter aneinander, und das ist der Teil, der oft unterschätzt wird.
- Teilungsversteigerung. Der Notausgang, wenn gar nichts geht. Jeder Miteigentümer kann sie beantragen. Sie endet den Streit, kostet in dieser Klasse aber regelmäßig einen erheblichen Teil des Werts, weil der Kreis derer, die bei einer Versteigerung ein Millionenobjekt kaufen, klein und professionell ist.
Diskretion ist hier kein Luxus
Bei einem Verkauf nach einem Erbfall weiß die Nachbarschaft meist ohnehin, was geschehen ist. Bei einer Trennung ist das anders. Ein Inserat mit Preis und Luftbild, dazu zwei Namen im Grundbuch und ein Auto, das seit Monaten nicht mehr in der Einfahrt steht: daraus setzt sich die Geschichte im Ort von allein zusammen.
Wenn Kinder im Haus wohnen oder in der Nähe zur Schule gehen, ist das kein Randaspekt. Wir führen solche Verkäufe deshalb bevorzugt über die Vorlage im geschützten Kreis, mit Einzelbesichtigungen zu Zeiten, die Sie bestimmen, und ohne Objektfotos, auf denen persönliche Gegenstände zu sehen sind.
Was Sie von uns nicht erwarten sollten
Wir sagen Ihnen nicht, ob Sie verkaufen sollen. Das hängt von Dingen ab, die wir nicht kennen und nicht beurteilen können.
Wir rechnen keinen Zugewinnausgleich und erstellen kein Gutachten für ein Gericht. Das macht Ihr Fachanwalt für Familienrecht und, wenn es zum Stichtagswert kommt, ein öffentlich bestellter Sachverständiger.
Und wir nehmen keine Partei. Wenn Sie einen Makler suchen, der in Ihrem Interesse gegen die andere Seite arbeitet, sind wir die falsche Adresse. Verkäufe in dieser Lage gelingen, wenn beide dem Verfahren trauen, nicht wenn einer gewinnt.
Häufige Fragen
Welcher Stichtag gilt für den Wert der Immobilie?
Für den Zugewinnausgleich kommt es auf den Wert zum maßgeblichen Stichtag an, nicht auf den Wert am Tag des Verkaufs. Bei einer Immobilie dieser Größe können wenige Monate Unterschied erhebliche Summen bedeuten. Welcher Stichtag in Ihrem Fall gilt, sagt Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt; wir liefern die Einwertung dazu, mit Quelle und Datum.
Sollten beide Seiten gemeinsam einen Makler beauftragen?
In aller Regel ja. Beauftragt nur eine Seite, wird der Makler von der anderen als deren Vertreter behandelt — jede Zahl wird angezweifelt, jeder Termin verzögert. Das kostet Monate und am Ende Preis. Bei einem gemeinsamen Auftrag gibt es eine Einwertung statt zweier Gutachten, die sich widersprechen, und beide Seiten bekommen dieselben Zahlen vorgelegt.
Können Sie mit uns getrennt sprechen?
Ja, und das ist häufig der praktikabelste Weg. Wir führen die Gespräche getrennt, wenn das gewünscht ist, legen aber beiden Seiten dieselben Unterlagen und dieselbe Einwertung vor. Was eine Seite uns sagt, geben wir der anderen nicht weiter, solange es nicht den Verkauf selbst betrifft.
Rechtsgrundlagen dieser Seite
Die auf dieser Seite genannten Vorschriften im Wortlaut der amtlichen Fassung:
Die Verweise führen zu den amtlichen Fassungen beim Bundesministerium der Justiz. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Jens Stumpp
Immobilienmakler nach § 34c GewO seit 2002. In Trennungsfällen ist die schwierigste Aufgabe nicht der Verkauf, sondern eine gemeinsame Beauftragung.
Stand dieser Seite: Oktober 2026
Was ist das Haus heute am Markt wert?
Für die Entscheidung, welcher der vier Wege für Sie in Frage kommt, brauchen Sie zuerst den heutigen Marktwert. Den liefern wir kostenfrei, gern auf Wunsch beider Seiten gemeinsam, damit die Zahl von Anfang an unstrittig ist.
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