Anlass

Das Haus verkaufen und darin wohnen bleiben

Kurz gesagt

  • Das Wohnrecht nach § 1093 BGB erlaubt nur das eigene Bewohnen. Der Nießbrauch nach § 1030 BGB erlaubt zusätzlich die Vermietung und die Erträge daraus.
  • Für einen Käufer ist das ein erheblicher Unterschied, und er schlägt auf den Preis durch.
  • Entscheidend ist der Rang im Grundbuch: Ein Recht in erster Rangstelle überlebt auch eine Zwangsversteigerung, ein nachrangiges nicht.
  • Wie stark der Preis sinkt, hängt vom Alter der berechtigten Person und vom ortsüblichen Mietwert ab — beides lässt sich rechnen, nicht schätzen.

Das Haus ist längst zu groß, der Garten zu viel Arbeit, und das Vermögen steckt in Mauern statt auf dem Konto. Ausziehen will man trotzdem nicht. Für diese Lage gibt es Lösungen, aber sie kosten etwas, und zwar genau so viel, wie das Wohnenbleiben wert ist. Diese Seite sagt, wie viel das etwa ist und worauf es ankommt.

Zwei Rechte, die oft verwechselt werden

Das Wohnrecht nach § 1093 BGB erlaubt Ihnen, das Haus oder einen bestimmten Teil davon selbst zu bewohnen. Es ist auf Ihre Person bezogen, nicht übertragbar und endet mit dem Tod. Vermieten dürfen Sie nicht, jedenfalls nicht ohne ausdrückliche Vereinbarung.

Der Nießbrauch nach § 1030 BGB geht weiter. Er gibt Ihnen die Nutzungen der Sache insgesamt, Sie dürfen also auch vermieten und die Miete behalten. Das ist mehr wert und mindert den Kaufpreis entsprechend stärker.

Beides muss im Grundbuch eingetragen werden, und zwar an der richtigen Stelle. Ein Recht, das im Rang hinter einer Bankgrundschuld steht, kann bei einer Zwangsvollstreckung gegen den neuen Eigentümer untergehen. Dann wohnen Sie nicht mehr dort, obwohl im Vertrag steht, dass Sie dürfen. Das ist der teuerste Fehler, den man in dieser Gestaltung machen kann, und er passiert nicht selten.

Wie stark der Preis sinkt

Der Wert des Rechts wird über Ihre statistische Lebenserwartung kapitalisiert. Je jünger Sie sind, desto länger läuft es, desto mehr ist es wert und desto weniger bleibt vom Kaufpreis. Die Rechnung ist etabliert und wird von Sachverständigen und Finanzämtern nach denselben Grundsätzen aufgestellt.

Als Größenordnung, nicht als Versprechen: Ein lebenslanges Wohnrecht an einem ganzen Haus kann den erzielbaren Preis deutlich mindern, bei einem Verkäufer in den Sechzigern erheblich stärker als bei einem in den Achtzigern. Eine belastbare Zahl gibt es erst, wenn Alter, Objektmiete und die genaue Fassung des Rechts feststehen. Wer Ihnen vorher einen Prozentsatz nennt, nennt eine Verkaufszahl und keine Bewertung.

Eine Zwischenform, die oft besser passt: ein Wohnrecht nicht auf Lebenszeit, sondern auf eine feste Zahl von Jahren, oder auf einen abgegrenzten Teil des Hauses. Das mindert den Preis weniger und gibt dem Käufer eine planbare Perspektive, was den Kreis der Käufer wieder öffnet.

Wer solche Objekte tatsächlich kauft

Das ist der Punkt, an dem die meisten Gespräche kippen, und er wird selten offen gesagt:

Die Alternativen, die seltener genannt werden

Die Leibrente dreht den Zahlungsstrom: Sie erhalten keinen Kaufpreis auf einmal, sondern eine monatliche Zahlung auf Lebenszeit, dazu meist ein Wohnrecht. Das passt, wenn Ihnen laufendes Einkommen wichtiger ist als eine Summe. Es passt nicht, wenn Sie Erben haben, denen Sie etwas hinterlassen wollen, denn bei einem frühen Tod bleibt wenig.

Der Teilverkauf, bei dem ein Anbieter einen Anteil erwirbt und Sie eine Nutzungsgebühr zahlen, wird stark bewerbt. Sehen Sie sich dabei genau an, wie hoch die Gebühr ist, wie sie sich entwickelt, wer die Instandhaltung trägt und was beim späteren Gesamtverkauf gilt. Diese Verträge sind nicht grundsätzlich schlecht, aber sie sind selten so günstig, wie sie klingen.

Und schließlich der Verkauf mit Umzug. Es klingt wie das, was Sie nicht wollten, aber gerechnet bleibt dabei häufig so viel mehr übrig, dass eine passende kleinere Wohnung im selben Ort davon bezahlt ist und ein erheblicher Betrag übrig bleibt. Wir rechnen Ihnen beide Wege nebeneinander auf, bevor Sie sich entscheiden.

Was dabei zum Notar gehört und nicht zum Makler

Die Fassung des Rechts, sein Rang im Grundbuch, die Frage, wer Instandhaltung und Grundsteuer trägt, was bei einem Pflegeheimaufenthalt gilt und wie das Ganze steuerlich behandelt wird: das alles ist Sache des Notars und Ihres Steuerberaters. Es gehört in den Vertrag, bevor er unterschrieben wird, und es ist danach praktisch nicht mehr zu ändern.

Unsere Aufgabe ist die Bewertung beider Wege, die Suche nach Käufern, für die diese Gestaltung kein Ausschlussgrund ist, und die ehrliche Auskunft darüber, was das Wohnenbleiben Sie am Ende kostet.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Wohnrecht und Nießbrauch?

Das Wohnungsrecht nach § 1093 BGB erlaubt der berechtigten Person, das Gebäude oder einen Teil davon selbst zu bewohnen — mehr nicht. Der Nießbrauch nach § 1030 BGB geht weiter: Er erlaubt auch die Vermietung und damit die Erträge. Für einen Käufer ist das ein erheblicher Unterschied, weil im zweiten Fall auch die Mieteinnahmen bei der berechtigten Person liegen.

Um wie viel sinkt der Preis durch ein Wohnrecht?

Das lässt sich rechnen statt schätzen. Maßgeblich sind der ortsübliche Mietwert der betroffenen Fläche und die statistische Restlebenserwartung der berechtigten Person. Daraus ergibt sich ein kapitalisierter Wert, der vom Verkehrswert abgezogen wird. Bei einer jungen berechtigten Person und einer großen Fläche kann der Abschlag die Hälfte des Werts erreichen.

Warum ist der Rang im Grundbuch so wichtig?

Weil er entscheidet, ob das Recht eine Zwangsversteigerung übersteht. Ein Wohnrecht in erster Rangstelle bleibt bestehen, ein nachrangiges erlischt. Für die berechtigte Person ist das die eigentliche Sicherheit, für den Käufer das eigentliche Risiko. Wer ein Haus mit Wohnrecht verkauft, sollte die Rangstelle in den Unterlagen nennen und nicht erst beim Notar.

Rechtsgrundlagen dieser Seite

Die auf dieser Seite genannten Vorschriften im Wortlaut der amtlichen Fassung:

Die Verweise führen zu den amtlichen Fassungen beim Bundesministerium der Justiz. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Jens Stumpp

Immobilienmakler nach § 34c GewO seit 2002. Der häufigste Satz in diesen Gesprächen ist, dass niemand vorher gesagt hat, wie klein der Kreis der Käufer dadurch wird.

Stand dieser Seite: Oktober 2026

Beide Wege nebeneinander gerechnet

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