Berlin

Eine Immobilie in Berlin verkaufen

Kurz gesagt

  • Seit dem 1. Januar 2026 ist die Aufteilung in Eigentumswohnungen in ganz Berlin genehmigungspflichtig, bei Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohnungen. Befristet bis Ende 2030.
  • Die Zahl der umgewandelten Wohnungen fiel von 28.783 im Jahr 2021 auf 1.552 im Jahr 2024.
  • Berlins 82 soziale Erhaltungsgebiete erfassen Grunewald, Dahlem, Wannsee und Westend überwiegend nicht; wer dort ein Einfamilienhaus verkauft, ist vom Milieuschutz meist nicht betroffen.
  • Nur 14 Prozent der Berliner Wohnangebote liegen über einer Million Euro — ein Preis in dieser Höhe ist hier erklärungsbedürftig.

In Berlin hat sich zum Jahresbeginn 2026 etwas geändert, das für Eigentümer größerer Wohnhäuser unmittelbar auf den Preis durchschlägt und das viele Verkäufer noch nicht einkalkuliert haben. Diese Seite sagt, was gilt, für wen es gilt und welche Wege offen bleiben.

Die Aufteilung ist seit Januar 2026 stadtweit genehmigungspflichtig

Das Land Berlin hat eine Umwandlungsverordnung nach § 250 Baugesetzbuch erlassen. Sie ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten, gilt für fünf Jahre bis Ende 2030 und erfasst das gesamte Stadtgebiet, nicht nur einzelne Quartiere. Die Unterlagen dazu veröffentlicht die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

Der Inhalt in einem Satz: Die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum und Teileigentum bedarf in Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohnungen der Genehmigung. Gebäude mit bis zu fünf Wohnungen sind davon nicht erfasst.

Wie stark dieses Instrument wirkt, zeigt die Entwicklung der Vorjahre: Die Zahl der umgewandelten Wohnungen in Berlin ist von 28.783 im Jahr 2021 auf 1.552 im Jahr 2024 zurückgegangen. Wer heute ein Mehrfamilienhaus mit dem Argument bewertet, ein Käufer könne es aufteilen und die Wohnungen einzeln veräußern, rechnet mit einem Weg, den es in dieser Form bis 2030 nicht gibt.

Dazu kommen 82 soziale Erhaltungsgebiete

Unabhängig von der stadtweiten Verordnung bestehen in Berlin derzeit 82 soziale Erhaltungsgebiete, festgesetzt durch Rechtsverordnungen der Bezirke auf Grundlage von § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch, im Sprachgebrauch Milieuschutz. Die dichtesten Netze liegen in Mitte und Pankow, gefolgt von Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln und Tempelhof-Schöneberg.

In diesen Gebieten sind zusätzlich genehmigungspflichtig: aufwendige Modernisierungen, das Zusammenlegen von Wohnungen, der Abriss und die Nutzungsänderung von Wohnraum. Außerdem steht den Bezirken ein Vorkaufsrecht zu, das nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2021 lange kaum anwendbar war und seit der Gesetzesänderung von 2024 wieder in engeren Grenzen ausgeübt werden kann.

Für die Berliner Villenlagen ist das weniger relevant als oft angenommen. Grunewald, Dahlem, Wannsee, Nikolassee und Westend liegen überwiegend nicht in diesen Gebieten. Wer dort ein Einfamilienhaus verkauft, ist vom Milieuschutz in der Regel nicht betroffen, von der stadtweiten Umwandlungsverordnung mangels mehr als fünf Wohnungen ebenfalls nicht. Genau diese Unterscheidung treffen Ratgeberseiten selten, und sie kostet Eigentümer unnötige Sorgen oder unnötige Sicherheit.

Was daraus für Ihren Verkauf folgt

Vier Konsequenzen, je nachdem, was Sie besitzen:

Was in ein Berliner Exposé gehört

Berlin ist für Käufer aus dem In- und Ausland eine Stadt mit sehr unterschiedlichen Gesichtern. Je konkreter die Angaben, desto weniger Besichtigungen ohne Ergebnis:

Welche Zahlen für Berlin belastbar sind

Berlin liegt beim Anteil der Wohnangebote oberhalb einer Million Euro mit 14 Prozent deutlich hinter München, Hamburg und Frankfurt, und das überrascht viele angesichts der Größe der Stadt. Die Zahl stammt aus einer Portalauswertung des ersten Halbjahres 2023; die vollständige Rangliste steht auf unserer Seite zum Millionensegment.

Richtig gelesen heißt diese Zahl nicht, dass in Berlin wenig Teures verkauft wird, sondern dass das Teure neben sehr viel Günstigem steht. Für einen Verkäufer folgt daraus eine ungemütliche Konsequenz: Ein Preis von drei Millionen ist in Berlin erklärungsbedürftig, auch wenn er richtig ist, und er wird von Interessenten routinemäßig mit dem Durchschnitt der Stadt verglichen.

Den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück holen wir beim Gutachterausschuss und legen ihn mit Stichtag vor. Quadratmeterpreise für einzelne Berliner Straßen drucken wir nicht ab; wofür wir keine amtliche Quelle haben, behaupten wir nicht.

Häufige Fragen

Darf ich mein Berliner Mehrfamilienhaus noch in Eigentumswohnungen aufteilen?

Seit dem 1. Januar 2026 nur mit Genehmigung, und zwar im gesamten Stadtgebiet, wenn das Wohngebäude mehr als fünf Wohnungen hat. Die Verordnung nach § 250 Baugesetzbuch gilt fünf Jahre bis Ende 2030. Gebäude mit bis zu fünf Wohnungen sind nicht erfasst; dort bleibt die Aufteilung möglich und ist deshalb ein eigenes Verkaufsargument.

Betrifft der Milieuschutz auch Grunewald und Dahlem?

Überwiegend nicht. Die 82 sozialen Erhaltungsgebiete liegen schwerpunktmäßig in Mitte, Pankow, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln und Tempelhof-Schöneberg, also in den Altbauquartieren mit hohem Mieteranteil. Die westlichen Villenlagen Grunewald, Dahlem, Wannsee, Nikolassee und Westend sind davon in der Regel nicht erfasst. Für Ihr konkretes Grundstück holen wir die Auskunft beim Bezirk ein.

Wie wirkt sich die Umwandlungssperre auf meinen Verkaufspreis aus?

Bei einem Haus mit mehr als fünf Wohnungen bemisst sich der Preis nach dem Ertrag und nicht mehr nach einer möglichen Aufteilung. Käufer rechnen seit Anfang 2026 genau so. Ein Angebot, das noch einen Aufteilungsgewinn einpreist, bleibt liegen. Wie stark der Unterschied ausfällt, hängt an Mietniveau und Zustand und lässt sich rechnen.

Warum liegen in Berlin nur 14 Prozent der Angebote über einer Million?

Weil in Berlin das Teure neben sehr viel Günstigem steht. Die Zahl heißt nicht, dass wenig Teures verkauft wird, sondern dass der Anteil klein ist. Für einen Verkäufer folgt daraus: Der Käuferkreis oberhalb von zwei Millionen ist klein und überwiegend nicht ortsgebunden, und ein Inserat erreicht ihn nicht zuverlässig.

Rechtsgrundlagen dieser Seite

Die auf dieser Seite genannten Vorschriften im Wortlaut der amtlichen Fassung:

Die Verweise führen zu den amtlichen Fassungen beim Bundesministerium der Justiz. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Jens Stumpp

Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c GewO seit 2002, tätig von Ötisheim aus. Die Angaben zur Umwandlungsverordnung und zum sozialen Erhaltungsrecht stammen aus den Veröffentlichungen der Berliner Senatsverwaltung.

Stand dieser Seite: Oktober 2026

Wie viele Wohnungen hat Ihr Haus?

Von dieser einen Angabe hängt in Berlin seit 2026 ab, welche Verwertungswege offen sind und wie Ihr Objekt zu bewerten ist. Wir klären das zusammen mit der Frage, ob Ihr Grundstück in einem Erhaltungsgebiet liegt. Kostenfrei.

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