Regensburg

Eine Immobilie in Regensburg verkaufen

Kurz gesagt

  • Regensburg hat seine Altstadt nicht wegen der UNESCO geschützt, sondern lange davor: Die Altstadtschutzsatzung beschloss der Stadtrat im Dezember 1975 einstimmig.
  • Das war einunddreißig Jahre vor der Eintragung als Welterbe im Jahr 2006.
  • Dazu kommen eine Gestaltungssatzung seit 2005, ein Welterbe-Managementplan seit 2011 und ein Gestaltungsbeirat aus sechs unabhängigen Fachleuten.
  • In der Altstadt ist nicht der Denkmalstatus die interessante Frage, sondern was in der Vergangenheit genehmigt wurde und was nicht.

Regensburg hat die größte erhaltene mittelalterliche Altstadt Deutschlands, und sie ist erhalten, weil die Stadt früh damit angefangen hat. Für Eigentümer bedeutet das ein dichtes, aber eingespieltes Regelwerk. Diese Seite sagt, was davon beim Verkauf zählt.

Drei Instrumente, die aufeinander aufbauen

Das erste ist die Altstadtschutzsatzung, die der Stadtrat im Dezember 1975 einstimmig beschlossen hat. Sie ist der Grund, warum in Regensburg noch steht, was in vergleichbaren Städten in den sechziger und siebziger Jahren verschwunden ist.

Das zweite ist eine Gestaltungssatzung, die 2005 rechtsverbindlich wurde und die Anforderungen an die Gestaltung von Gebäuden regelt. Das dritte ist der Welterbe-Managementplan, der seit 2011 umgesetzt wird; jede Welterbestätte muss ein solches Managementsystem vorweisen, um den außergewöhnlichen universellen Wert zu schützen. Die Stadt stellt ihn auf ihrer Welterbeseite dar.

Hinzu kommt ein Gestaltungsbeirat aus sechs unabhängigen Fachleuten, der Vorhaben begutachtet. Das ist für Eigentümer keine schlechte Nachricht: Ein eingespieltes Verfahren mit klaren Maßstäben ist berechenbarer als eine Einzelfallentscheidung ohne Vorgeschichte. Aber es ist ein Verfahren, und ein Käufer mit Umbauplänen sollte wissen, dass er es durchlaufen wird.

Was das für die Unterlagen bedeutet

In Regensburg ist die Frage nach dem Denkmalstatus selten die interessante, weil die Antwort in der Altstadt meistens ja lautet. Interessant ist, was in der Vergangenheit genehmigt wurde und was nicht. Bei Gebäuden, die seit Jahrhunderten stehen und vielfach umgebaut wurden, ist die Genehmigungslage oft unübersichtlich, und genau dort entstehen Probleme im Verkauf.

Wir holen deshalb vor der Vermarktung die Bauakte ein und gleichen sie mit dem Bestand ab. Was abweicht, wird benannt, nicht versteckt. Ein Käufer, der eine saubere Aufstellung bekommt, verhandelt über den Preis. Einer, der selbst auf Abweichungen stößt, verhandelt über sein Vertrauen, und das ist eine andere Verhandlung.

Für Gebäude in der Altstadt kommen außerdem erhöhte Absetzungen auf Aufwendungen für Erhaltungsmaßnahmen in Betracht; die Bescheinigung erteilt die Denkmalbehörde, beraten muss ein Steuerberater. In Regensburg ist das für Kapitalanleger häufig der entscheidende Rechenposten und gehört deshalb früh in die Unterlagen.

Regensburg hat zwei getrennte Märkte

Wer in Regensburg verkauft, sollte wissen, in welchem der beiden er sich befindet, weil die Käufer verschieden sind:

Was in ein Regensburger Exposé gehört

Regensburg zieht Käufer an, die Geschichte und moderne Arbeitsplätze zugleich wollen. Beides sollte in den Unterlagen vorkommen:

Welche Zahlen wir für Regensburg verwenden

Für die Regensburger Altstadt liegt uns keine amtliche Primärquelle mit Quadratmeterpreisen in zitierfähiger Form vor, und bei der geringen Zahl vergleichbarer Objekte wäre ein Durchschnitt ohnehin wenig aussagekräftig. Ein saniertes Patrizierhaus und ein unsaniertes in derselben Gasse sind zwei verschiedene Märkte.

Belastbar ist der Bodenrichtwert des Gutachterausschusses für Ihre Zone mit Stichtag. Nach § 196 Baugesetzbuch wird er zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres neu ermittelt. In der Altstadt ist er allerdings nur ein Anhaltspunkt, weil der Wert dort überwiegend im Gebäude und in seiner Nutzbarkeit steckt und nicht im Boden.

Deshalb beginnen wir in Regensburg mit der Bauakte und der Genehmigungslage und nicht mit einer Zahl. Ortskenntnis in jeder Gasse behaupten wir nicht; was wir mitbringen, ist ein geordnetes Verfahren und ein Käuferkreis, der nicht aus Regensburg stammt.

Häufige Fragen

Seit wann ist die Regensburger Altstadt geschützt?

Seit Dezember 1975. Der Stadtrat beschloss die Altstadtschutzsatzung damals einstimmig, einunddreißig Jahre vor der Eintragung als UNESCO-Welterbe im Jahr 2006. Sie ist der Grund, warum in Regensburg noch steht, was in vergleichbaren Städten in den sechziger und siebziger Jahren verschwunden ist. Dazu kamen 2005 eine Gestaltungssatzung und 2011 der Welterbe-Managementplan.

Was prüft der Gestaltungsbeirat?

Er begutachtet Vorhaben und besteht aus sechs unabhängigen Fachleuten. Für Eigentümer ist das keine schlechte Nachricht: Ein eingespieltes Verfahren mit klaren Maßstäben ist berechenbarer als eine Einzelfallentscheidung ohne Vorgeschichte. Aber es ist ein Verfahren, und ein Käufer mit Umbauplänen sollte vorher wissen, dass er es durchläuft.

Welche Unterlagen brauche ich für ein Altstadthaus?

Vor allem die Bauakte, abgeglichen mit dem Bestand. Bei Gebäuden, die seit Jahrhunderten stehen und vielfach umgebaut wurden, ist die Genehmigungslage oft unübersichtlich, und genau dort entstehen Probleme im Verkauf. Ein Käufer, der eine saubere Aufstellung bekommt, verhandelt über den Preis; einer, der selbst auf Abweichungen stößt, verhandelt über sein Vertrauen.

Rechtsgrundlagen dieser Seite

Die auf dieser Seite genannten Vorschriften im Wortlaut der amtlichen Fassung:

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Jens Stumpp

Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c GewO seit 2002, tätig von Ötisheim aus. Die Angaben zum Altstadtschutz stammen von der Stadt Regensburg.

Stand dieser Seite: Oktober 2026

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