Der Wert
Was ist meine Immobilie wert, wenn sie über einer Million liegt
Kurz gesagt
- Online-Rechner versagen oberhalb einer Million, weil sie aus Vergleichsfällen rechnen — und davon gibt es in diesem Segment je Lage nur eine Handvoll im Jahr.
- Es gibt drei verschiedene Werte: den Bodenwert, den Sachwert des Gebäudes und den Preis, den ein konkreter Käufer zahlt. Sie können weit auseinanderliegen.
- Den Preis machen Rechte und Möglichkeiten: Teilbarkeit, zulässige Nutzung, Denkmalstatus, Wohnrecht, Zuwegung. Nicht die Quadratmeter.
- Der Bodenrichtwert ist amtlich und kostenfrei, gilt aber für den Boden und nicht für Wohnfläche. Eine Zahl ohne Stichtag ist wertlos.
Jeder Online-Rechner gibt Ihnen in dreißig Sekunden eine Zahl. Oberhalb einer Million ist diese Zahl fast immer falsch, und zwar aus einem Grund, der sich nicht wegprogrammieren lässt. Diese Seite erklärt, warum, und was stattdessen zählt.
Warum Rechner hier versagen
Jedes Bewertungsverfahren für Wohnimmobilien beruht auf Vergleichen. Der Rechner sucht Objekte, die Ihrem ähnlich sind, und leitet daraus ab. Das funktioniert gut bei einem Reihenhaus von 1998, weil es davon hunderte gibt.
Bei einer Villa gibt es keine hunderte. Oft gibt es im ganzen Ort kein zweites Objekt mit vergleichbarem Grundstück, Zuschnitt und Zustand. Was der Rechner dann tut, ist nicht vergleichen, sondern hochrechnen: er nimmt einen Durchschnittspreis je Quadratmeter und multipliziert. Genau das ist bei einem individuellen Objekt der größte Fehler, den man machen kann, weil der Wert hier nicht aus der Fläche kommt.
Ein zweiter, unterschätzter Fehler steckt im Boden. Viele Rechner mischen Bodenrichtwerte mit Preisen je Quadratmeter Wohnfläche. Ein Bodenrichtwert ist ein Wert für unbebauten Boden, nichts anderes. Beides zu addieren oder zu verwechseln ergibt Ergebnisse, die um ein Mehrfaches neben der Wahrheit liegen, in beide Richtungen.
Drei Werte, die alle richtig sind und sich unterscheiden
Wer über „den Wert" spricht, meint meistens einen von drei Werten. Sie auseinanderzuhalten erspart die meisten Streitgespräche:
- Der Verkehrswert. Was am Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Das ist die Zahl, die ein Gericht, ein Finanzamt oder ein Zugewinnausgleich braucht, und sie kommt von einem Sachverständigen.
- Der erzielbare Preis heute. Was ein konkreter Käufer in diesem Monat zahlt. Er kann über oder unter dem Verkehrswert liegen, je nachdem, wie viele Käufer gerade suchen. Das ist die Zahl, die für Ihre Entscheidung zählt.
- Der Angebotspreis. Was im Inserat steht. Er ist eine Verhandlungsposition und keine Bewertung. In Statistiken, auch in den Zahlen, die wir auf unseren Marktseiten zeigen, sind meistens Angebotspreise erfasst, und die liegen regelmäßig über den bezahlten.
Was die Zahl tatsächlich verschiebt
In dieser Preisklasse entscheiden nicht Ausstattungsmerkmale, sondern Rechte und Möglichkeiten. Darf das Grundstück geteilt werden? Darf ein zweites Haus darauf? Wie ist es erschlossen, wie steht es zur Sonne, wie tief ist es? Ein Grundstück mit Teilungsmöglichkeit wird von einer anderen Käufergruppe gekauft und zu einem anderen Preis als eines, bei dem das ausgeschlossen ist.
Danach kommt die Substanz, und zwar in der Reihenfolge Dach, Keller, Leitungen, Fenster. Eine Küche von 1990 kostet einen Käufer ein Wochenende Nachdenken, ein feuchter Keller kostet ihn eine Finanzierungszusage.
Und dann die Frage, über die niemand gern spricht: wie viele Menschen können das überhaupt kaufen? Bei einem Objekt für vier Millionen ist der Kreis so klein, dass ein einzelner zusätzlicher Interessent den Preis stärker verändert als jede Sanierung. Deshalb ist die ehrlichste Bewertung in diesem Segment immer eine Spanne, und die Spanne ist breiter, je höher der Preis.
Die Unterlagen, die den Unterschied machen
Ohne diese sechs ist jede Zahl geschätzt. Mit ihnen wird sie belastbar:
- Grundbuchauszug, aktuell. Dort stehen Wegerechte, Wohnrechte, Grundschulden und Vorkaufsrechte. Jedes davon verändert den Wert.
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis. Steht nicht im Grundbuch und wird regelmäßig vergessen. Eine Baulast kann eine Teilung unmöglich machen.
- Bebauungsplan oder die Auskunft, dass keiner besteht. Entscheidet über alles, was ein Käufer vorhat.
- Bodenrichtwert mit Stichtag, vom Gutachterausschuss. Nach § 196 Baugesetzbuch alle zwei Jahre neu, eine Zahl ohne Stichtag ist wertlos.
- Energieausweis. Pflicht, und bei einem Altbau fast immer schlecht. Das ist kein Grund, ihn zurückzuhalten, sondern einer, ihn früh zu zeigen.
- Wohnflächenberechnung, nachvollziehbar. Bei Dachschrägen, Keller und Nebengebäuden kommen zwei Berechnungen leicht fünfzig Quadratmeter auseinander.
Was Sie von uns bekommen und was nicht
Wir machen eine Einwertung: eine Spanne mit Begründung, die Angabe, wovon das obere und das untere Ende abhängen, und die ehrliche Auskunft, welche Zahl wir für Ihr Objekt nicht belegen können. Sie kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
Wir machen kein Gutachten. Wenn Sie eine Zahl brauchen, die vor einem Gericht oder einem Finanzamt Bestand hat, brauchen Sie einen Sachverständigen mit Bestellung, und wir sagen Ihnen das, statt Ihnen eine Einwertung als Gutachten zu verkaufen.
Und wir nennen Ihnen keine Zahl am Telefon, bevor wir das Objekt gesehen haben. Wer das tut, nennt eine Zahl, die gefallen soll, und korrigiert sie später nach unten. Das ist der verbreitetste Trick im Maklergeschäft und der Grund, warum viele Eigentümer am Ende enttäuscht sind.
Häufige Fragen
Warum taugen Online-Rechner oberhalb einer Million nicht?
Weil sie aus Vergleichsfällen rechnen, und davon gibt es in diesem Segment je Lage nur eine Handvoll im Jahr. Was der Rechner nicht kennt, ersetzt er durch den Durchschnitt der Umgebung — und genau der trifft auf ein außergewöhnliches Objekt am wenigsten zu. Die Abweichung geht in beide Richtungen und liegt regelmäßig im sechsstelligen Bereich.
Welche drei Werte gibt es?
Den Bodenwert, also den Wert des Grundstücks ohne Gebäude. Den Sachwert, also die Herstellungskosten des Gebäudes abzüglich Alterung. Und den Preis, den ein konkreter Käufer tatsächlich zahlt. Diese drei können weit auseinanderliegen, und nur der dritte ist der, um den es beim Verkauf geht.
Was verändert den Preis am stärksten?
Rechte und Möglichkeiten, nicht Quadratmeter: ob das Grundstück teilbar ist, welche Nutzung zulässig ist, ob das Gebäude unter Denkmalschutz steht, ob ein Wohnrecht eingetragen ist, wie die Zuwegung gesichert ist. Zwei äußerlich gleiche Häuser können sich darin um einen Millionenbetrag unterscheiden.
Was ist ein Bodenrichtwert und was nicht?
Er ist ein amtlicher, kostenfrei erhältlicher Durchschnittswert für den Boden einer Zone, ermittelt aus beurkundeten Kaufpreisen. Er ist kein Wert für Wohnfläche und kein Wert für Ihr konkretes Grundstück. Nach § 196 Baugesetzbuch wird er zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres neu ermittelt — eine Zahl ohne Stichtag ist deshalb wertlos.
Rechtsgrundlagen dieser Seite
Die auf dieser Seite genannten Vorschriften im Wortlaut der amtlichen Fassung:
- § 196 Baugesetzbuch — Bodenrichtwerte, Ermittlung zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres
- § 34c Gewerbeordnung — Erlaubnis für die Tätigkeit als Immobilienmakler
Die Verweise führen zu den amtlichen Fassungen beim Bundesministerium der Justiz. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Jens Stumpp
Immobilienmakler nach § 34c GewO seit 2002, Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft und Diplom-Betriebswirt (FH).
Stand dieser Seite: Oktober 2026
Eine Spanne mit Begründung, kostenfrei
Schreiben Sie uns zwei Sätze zu Ihrem Objekt. Wir sagen Ihnen, in welchem Rahmen es sich bewegt, welche Unterlagen die Zahl noch verschieben können und welche wir für Ihre Lage amtlich belegen können.
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